
Barrierefreie Websites nach BFSG, BITV und WCAG
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, öffentliche Stellen sind schon länger an die BITV gebunden. Wir machen deine Website oder Anwendung barrierefrei, prüfen sie gründlich und halten sie dauerhaft so.
Auszug unserer Referenzen
Kennst du das?
Pflicht, aber unklar, wo man anfängt.
Barrierefreiheit betrifft mehr Organisationen als gedacht, und viele bestehende Websites sind nicht dafür gebaut.
„Gilt das BFSG überhaupt für uns?“
Wir ordnen ein, welche Anforderungen für dein Angebot gelten, und zeigen, was daraus technisch folgt.„Unsere Website ist Jahre alt.“
Eine Bestandsaufnahme zeigt die größten Hürden, dann bessern wir in sinnvoller Reihenfolge nach, statt alles neu zu bauen.„Wir wissen nicht, wie gut wir eigentlich sind.“
Automatische und manuelle Prüfung mit einem klaren Bericht, und auf Wunsch eine unabhängige Abschluss-Prüfung.
Die Regeln in Kürze
BFSG, BITV und WCAG: was dahintersteckt.
Drei Abkürzungen, ein Ziel: Websites und Anwendungen, die alle Menschen nutzen können, auch mit Tastatur, Screenreader oder eingeschränktem Sehen.
BFSG: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele digitale Angebote an Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa Online-Shops und Buchungsstrecken. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
BITV 2.0: Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes; die Länder haben eigene Regelungen.
WCAG: Die Web Content Accessibility Guidelines sind der technische Maßstab dahinter. Üblich ist die Stufe AA, über die europäische Norm EN 301 549 nach WCAG 2.1, zunehmend 2.2.
Was wir tun
Umsetzen, prüfen, dauerhaft halten.
Barrierefreiheit ist kein Häkchen am Ende, sondern Teil der Entwicklung. Deshalb gehört sie bei uns zum Bauen, zum Prüfen und zum Betrieb.
Umsetzung
Barrierefrei bauen und nachbessern. Neue Websites entwickeln wir von Anfang an nach WCAG AA, bestehende bessern wir gezielt nach.
Saubere Struktur mit semantischem HTML, Überschriften und Landmarken
Vollständig mit der Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokus
Ausreichende Kontraste, auch im Hell- und Dunkelmodus
Formulare mit Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
Alternativtexte, Untertitel und eine Redaktion, die das im CMS leicht pflegen kann
Interne Prüfung
Automatisch und von Hand. Automatische Werkzeuge finden viel, aber nicht alles. Deshalb prüfen wir beides.
Automatische Prüfungen mit axe, Lighthouse und Pa11y
Bedienung nur mit der Tastatur, Seite für Seite
Tests mit Screenreader
Kontraste, auch im Hell- und Dunkelmodus
Ein Bericht mit Befunden, Schweregrad und Reihenfolge
Abschluss-Prüfung
Unabhängig bestätigt. Wer die Website gebaut hat, sollte sie nicht selbst abnehmen. Für eine abschließende Prüfung, etwa einen BITV-Test, arbeiten wir mit einem unabhängigen Prüfpartner zusammen und setzen die Ergebnisse um.
Auch bei der Erklärung zur Barrierefreiheit, die öffentliche Stellen und viele BFSG-Anbieter veröffentlichen müssen, unterstützen wir dich mit den technischen Angaben.
Ablauf
In vier Schritten zur barrierefreien Website.
Prüfung
Bestandsaufnahme
Automatische und manuelle Prüfung der wichtigsten Seiten und Abläufe.
Bericht
Reihenfolge
Befunde nach Schweregrad und Aufwand, damit das Wichtigste zuerst kommt.
in Iterationen
Umsetzung
Wir bessern nach und prüfen jeden Schritt auf einer Testumgebung.
unabhängig
Abschluss
Auf Wunsch eine abschließende Prüfung durch einen unabhängigen Partner.
Danach bleibt es nicht stehen: Mit jeder neuen Funktion und jedem Update prüfen wir wieder mit, im Rahmen von Wartung und Betrieb.
Passt dazu
Barrierefreiheit braucht ein gutes Fundament.
FAQ
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit.
Gilt das BFSG für meine Website?
Das hängt davon ab, was du anbietest und für wen. Betroffen sind vor allem digitale Angebote an Verbraucher wie Online-Shops oder Buchungen, Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wir ordnen das mit dir ein, eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG, BITV und BFSG?
Die WCAG beschreiben, was eine barrierefreie Website technisch ausmacht. BITV und BFSG sind Regeln, die festlegen, wer diese Anforderungen erfüllen muss.
Macht ihr den BITV-Test selbst?
Nein. Wir setzen um und prüfen intern gründlich. Die abschließende, unabhängige Prüfung übernimmt ein Prüfpartner, damit niemand seine eigene Arbeit abnimmt.
Geht das auch bei einer bestehenden Website?
Ja. Oft reicht gezieltes Nachbessern. Ob ein Neubau günstiger ist, zeigt die Bestandsaufnahme.
Kennenlernen
Lass uns deine Website ansehen.
Im Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, wo du stehst und was als Nächstes sinnvoll ist. Kostenlos und unverbindlich.

Tim Schmidt, Inhabermeldet sich persönlich, meist am selben Werktag.
